Familienverband der Familie v. Treskow
 


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Personen > Martha von Treskow (1863-1930)

* 19. 11. 1863 Königsberg, + 4. 2. 1930 Krummhübel im Riesengebirge; ev.; Automobilistin; Gutsherrin in Biedrusko (1884-1900) und Altenplathow (1911-1918); V Gottlieb Gundlach, Reeder in Königsberg; M Auguste Gundlach, geb. Bock; verh. 1884 mit Albrecht v. Treskow, Gutsherr in Biedrusko (1845-1901); S Albrecht (1891-1946), Joachim (1893-1913), Ferdinand (1896-1955); T Susanne (1888-1917), Barbara (1895-1972).

Martha von Treskow gehörte zu den ersten Frauen in Deutschland, die sich an das Steuer eines Automobils setzten - und auch zu den ersten, die dafür eine Anzeige kassierten: in ihrem Fall war das bereits 1906. Als erste Frau mit Führerschein in Deutschland gilt dennoch Amalie Hoeppner aus Leipzig, die 1909 ihre Prüfung ablegte – allerdings wurde der deutschlandweite Führerschein erst in diesem Jahr eingeführt. Schon in den zehn Jahren davor fuhren Frauen ungeniert und ungeprüft mit dem Auto – auch wenn die „Allgemeine Automobil-Zeitung“ dies 1902 mit zunehmender Sorge sah: „Man darf wohl, ohne ungalant zu werden, die Behauptung wagen, dass sich bei den wenigsten Vertreterinnen des zarten Geschlechts jene Eigenschaften finden, die eine gute Automobilistin unbedingt haben muss: Kaltblütigkeit, rasches Auffassen der Situation, blitzartiges Entschließen, Vorsicht, Niederzwingen des in jedem Automobilisten schlummernden Schnelligkeitswahnsinns.“ Schon 1907 war es nach Beobachtung der „Allgemeine Automobil-Zeitung“ ein um sich greifendes Phänomen, „dass sich jetzt vielfach alleinstehende vornehme Damen größere Luxusautomobile anschaffen“ – so auch Martha v. Treskow in Wiesbaden. Treuer Gefährte auf ihren abenteuerlichen Reisen war seit 1902 der schneeweisse Benz Patent-Motorwagen Ideal (4,5 PS, 35 km/h); 1906 wurde er durch ein Adler Phaeton Cabriolet ersetzt, das es mit 12 PS immerhin auf 50 Stundenkilometer brachte.


„Sport und Salon“, 14.06.1902 (mit Dank an Burkhard Broser, Wiesbaden)

Voraussetzung für das Leben hinter dem Steuer war allerdings die materielle und familiäre Unabhängigkeit: ursprünglich war Martha 1883 als Zwanzigjährige aus Königsberg nach Posen gekommen, um den beiden Kindern des Gutsherrn Albrecht v. Treskow in seinem neuerbauten Schloss Biedrusko eine strenge Gouvernante zu sein. Sie kam, sah sich um und heiratete geistesgegenwärtig den Hausherrn, dem sie in rascher Folge fünf weitere Kinder schenkte. Schon 1901 fand sie sich als reiche Witwe in Wiesbaden wieder: der Ehemann war verstorben, die Posener Güter verkauft. Das neue Leben in der Wiesbadener „Villa Treskow“, nur einen Steinwurf vom Spielcasino und einem sorgenfreien Leben entfernt, bot ihr vor allem eines: Freiheit. Und ein eigenes Automobil.

 


Auf ihren Spritztouren zwischen Wiesbaden und dem Savoy-Hotel Berlin durchquerte Martha v. Treskow regelmäßig auch das Fürstentum Rudolstadt, ohne hier allerdings das anfallende Chausseegeld zu errichten - so etwa am 3. und 4. Juni des Jahres 1906, als sie vier mal an der „Chausseegeldererhebestelle“ auf der Staatsstraße von Rudolstadt nach Schwarza vorbeiraste - ohne die jeweils fälligen 18 Pfennige zu entrichten. Der wütende Chausseegeldeinnehmer und fürstliche Obergendarm a.D. Eduard Wilhelm Korb erstellte daraufhin am 25. Juni 1906 seinen historischen „Strafzettel“ mit Androhung einer Anklage, sollte der 12-fache Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen sein. Zu einem Strafverfahren vor dem Fürstlichen Schöffengericht in Rudolstadt kam es, nachdem die empörte Angeklagte Widerspruch gegen die Nach- und Strafzahlung von insgesamt 14 Mark und 4 Pfennigen eingelegt hatte – vergeblich: Die 2. Strafkammer des Landgerichts Rudolstadt bestätigte am 11. Februar 1907 die Ansprüche unter Verweis auf die „höchste Verordnung“ des Schwarzburg-Rudolstädtischen Landrechts vom 22. April 1840 – ein Gesetz, das noch aus der Zeit der Postkutschen stammte.

Literatur: Jan v. Treskow: Einfach vorbeigefahren. Hundert Jahre Automobil - Die Geburt des Stafmandats, in: DIE ZEIT vom 26. 12. 1986.